Die Testtaste am FI-Schalter
FI-Schalter oder auch RCDs genannt müssen in regelmäßigen Abständen geprüft werden.
Hierzu zählt auch die mechanische Prüfung mittels der Testtaste, welche auch vom elektrotechnischen Laien durchgeführt werden, darf.
Konkrete Vorgaben zur entsprechenden Prüffrist macht hier die DGUV Vorschrift 3.
So heißt es in Tabelle 1A (Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel)
dass Fehlerstromschutzschalter in stationären Anlagen alle 6 Monate auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung (Testtaste) vom Benutzer der Anlage zu überprüfen sind.
In nichtstationären Anlagen wie z.B. Baustromverteilern ist eine arbeitstägliche Überprüfung vorgegeben.
Die aktuelle Fassung der DGUV Vorschrift 3 finden Sie unter nachstehendem Link:
DGUV Vorschriften | Regelwerk | DGUV Publikationen
Wie jede Prüfung ist auch die Routinemäßige Betätigung der Testtaste entsprechend zu dokumentieren.
Dies kann z.B. in Form einer Tabelle erfolgen.
Als Arbeitgeber kann man diese Aufgabe selbstverständlich an einen Mitarbeiter delegieren.
Vordrucke für die Betriebsanweisung sowie eine zugehörige Checkliste stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie und an!